Die hier aufgeführten Informationen sind nur diejenigen, die am häufigsten bei uns nachgefragt werden. Weitere und detaillierte Auskunft erhalten Sie mit Ihrem Online-Servicepaket für Aussteller.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte einfach an!
Von Donnerstag, 03. April 2025, 8 Uhr, bis Dienstag, 08. April 2025, 20 Uhr. Ist aus technischen Gründen eine längere Aufbauzeit notwendig, ist dies anzeige- und genehmigungspflichtig.
Von Freitag, 11. April 2025, ca. 17.30 Uhr, bis Dienstag, 15. April 2025, 18 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass kein Messestand vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt oder abgebaut werden darf. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.
Für den Mietvertrag zwischen Veranstalter und Aussteller gelten die Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.